Mitgliedschaft

Gemeinsam aktiv, Gemeinsam stark

Mitglied werden!

Bei Interesse an den Sportangeboten des PSC nehmen Sie bitte Kontakt zu den Ansprechpartnern der entsprechenden Abteilung oder zur Geschäftsstelle auf.

Wir helfen ihnen bei den Gruppen und Schnupperterminen gerne weiter. Um einen ersten Eindruck von den Gruppen und Inhalten zu bekommen, können Sie (je nach Angebot) ein bis drei Schnupperstunden absolvieren.

Bei einer darüber hinausgehenden Teilnahme erfolgt die Mitgliedschaft in den PSC. Bitte geben Sie den Aufnahmeantrag beim Übungsleiter oder in der Geschäftsstelle ab. Achten Sie darauf, dass der Antrag komplett und gut lesbar ausgefüllt sowie unterschrieben ist.

Der Abteilungsvorstand entscheidet dann über die Aufnahme in die Abteilung / in den PSC. Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung per E-Mail mit weiteren Informationen.

Mehrfachmitgliedschaft

Der PSC hat 19 Abteilungen, in denen die verschiedenen Sportrichtungen angeboten werden. Die Mitglieder (aktive Mitgliedschaft) können an den Angeboten aus der Abteilung teilnehmen, in der Sie Mitglied sind.
Wenn Sie an Angeboten aus unterschiedlichen Abteilungen teilnehmen möchten, müssen Sie auch in diesen Abteilungen Mitglied sein / werden. Sie können in beliebig vielen Abteilungen Mitglied sein.

In den Abteilungen werden unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge erhoben (siehe Tabelle Beiträge).

Die Mitgliedschaft im PSC erlischt nach Kündigung der letzten Abteilungsmitgliedschaft.

Beiträge

Einzugstermine, Kündigungsfristen

Unsere Abteilungen haben unterschiedlich hohe Beiträge. Die Beiträge werden (je nach Abteilung) vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen.

American Football

Jungendliche 17-20

€
28

pro Monat

€
168

pro Halbjahr

Jugendliche 11-16

€
25

pro Monat

€
150

pro Halbjahr

Kinder 7-10 Jahre

€
20

pro Monat

€
120

pro Halbjahr

Kinder 4-6 Jahre

€
15

pro Monat

€
90

pro Halbjahr

Aufnahmegebühr

€
30

Einmalig

Einzugstermine: vierteljährlich, am 31.03., 30.06., 30.09. und am 21.09. (bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag)
Kündigung: mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.06. oder zum 31.12.